Verbandsordnung
Verbandsordnung des
Veteranen-Fahrzeug-Verbandes e.V.
1 – Anwendbarkeit der Verbandsordnung
1.1. Alle Regelungen in dieser Vereinsordnung des Veteranen-Fahrzeug-Verbandes e.V. beziehen sich gleichermaßen auf alle Personen. Soweit im Zusammenhang mit Ämtern und Funktionen nur die männliche Bezeichnung verwendet wird, dient dies ausschließlich der besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit der jeweiligen Regelungen und es sollen alle Personen angesprochen werden, ohne eine geschlechtsspezifische Formulierung zu verwenden.
1.2. Diese Verbandsordnung gilt für alle Mitglieder des Verbandes gleichermaßen.
1.3. Änderungen an der Vereinsordnung können durch Mehrheitsbeschluss im geschäftsführenden Vorstand vorgenommen werden. Der Vorstand hat sicherzustellen, dass die Mitgliedschaft über die Vereinsmedien (Verbands-Zeitschrift, VFV-Website o.ä.) vor Inkrafttreten einer Änderung informiert ist.
1.4. Änderungen an der Verbandsordnung treten mit dem Tag der Kommunikation an die VFV-Mitgliedschaft in Kraft. Frühere Verbandsordnungen werden mit dem Tag der Gültigkeit der neuen Verbandsordnung außer Kraft gesetzt.
- 2 – Beitragsordnung
2.1 Die derzeit gültigen Mitgliedsbeiträge wurden vom Vorstand festgesetzt auf
- Einzelmitgliedschaft ‚Deutschland‘ 60€
- Einzelmitgliedschaft ‚europäisches Ausland‘ 70€
- Einzelmitgliedschaft ‚Rest der Welt‘ 75€
- Jugendmitgliedschaft* ‚Deutschland‘ 25€
- Jugendmitgliedschaft* ‚europäisches Ausland‘ 40€
- Jugendmitgliedschaft* ‚Rest der Welt‘ 45€
- Familienmitgliedschaft* ‚Deutschland‘ 25€
- Familienmitgliedschaft* ‚europäisches Ausland‘ 40€
- Familienmitgliedschaft* ‚Rest der Welt‘ 45€
- Clubs, Vereine und Museen ‚Deutschland‘ 84€
- Clubs, Vereine und Museen ‚europäisches Ausland‘ 94€
- Clubs, Vereine und Museen ‚Rest der Welt‘ 99€
- Händler ‚Deutschland‘ 144€
- Händler ‚europäisches Ausland‘ 154€
- Händler ‚Rest der Welt‘ 159€
Alle früheren Festlegungen der Mitgliedsbeiträge sind nicht mehr gültig.
* Eine Familienmitgliedschaft setzt die volle Mitgliedschaft eines Familienmitglieds voraus. Von der Jugendmitgliedschaft profitieren Kinder, Jugendliche und Heranwachsende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.
2.2 Die Zahlung des Mitgliedsbeitrages kann nur durch Einzug per SEPA-Lastschrift- oder Banküberweisung (Dauerauftrag) erfolgen; bevorzugt wird vom VFV das SEPA-Lastschriftverfahren. Eine Barzahlung ist nicht möglich.
2.3 Mitgliedsbeiträge werden vom Schatzmeister im ersten Quartal eines jeden Jahres eingezogen.
2.4 Rechnungen über Mitgliedsbeiträge werden nicht automatisch an die Mitglieder versandt, können aber beim Schatzmeister angefordert werden.
2.5 Im Falle der Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren verpflichtet sich das Mitglied für die Dauer der Mitgliedschaft, dem VFV ein SEPA-Mandat für den Lastschrifteinzug der Mitgliedsbeiträge zu erteilen. Die Erklärung des Mitglieds erfolgt dazu auf dem Aufnahmeformular. Der VFV zieht die Mitgliedsbeiträge unter Angabe seiner Gläubiger-ID und der Mandatsreferenz ein.
2.6 Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen und wird der VFV dadurch durch Bankgebühren (z. B. Rücklastschriften) belastet, so sind diese Gebühren durch das Mitglied zu erstatten.
2.7 Sobald der Austritt aus dem VFV wirksam wird, entfällt die Beitragspflicht. Der Austritt eines Mitglieds erfolgt durch schriftliche Erklärung (Brief oder E-Mail) an den Vorstand, die Mitgliederverwaltung oder das Sekretariat. Die Kündigung für ein Kalenderjahr ist bis zum 31. Januar des laufenden Kalenderjahres möglich. Das Mitglied ist für den rechtzeitigen Zugang der Kündigung verantwortlich. Erfolgt der Zugang der Kündigung später, wird der Austritt aus dem VFV erst mit Ablauf des laufenden Kalenderjahres wirksam.
- 3 – Datenschutzordnung
Der VFV erhebt, speichert, verarbeitet und überträgt personenbezogene Daten seiner Mitglieder und Beschäftigten im Rahmen seiner Verwaltungstätigkeit und der Leistungserbringung. Dabei werden die geltenden Datenschutz-Bestimmungen, insbesondere die der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), vollumfänglich angewandt. Für den VFV gilt dabei grundsätzlich das Prinzip der Datensparsamkeit.
3.1. Bezug dieser Datenschutzordnung
3.1.1. Diese Datenschutzordnung bezieht sich sowohl auf alle Verbands-Mitglieder (im Folgenden ‚Mitglieder‘ genannt) als auch auf ehrenamtlich engagierte Mitglieder und nicht-Mitglieder sowie auf Angestellte des VFV (im Folgenden ‚Beschäftigte‘ genannt).
3.1.2. Diese Datenschutzordnung ist Teil der VFV-Verbandsordnung, die vom geschäftsführenden VFV-Vorstand beschlossen und den Mitgliedern und Beschäftigten bekannt gemacht wird.
3.1.3. Neumitglieder bestätigen durch aktive Anwahl (opt-in) auf dem Antragsformular die Kenntnisnahme und Akzeptanz dieser Datenschutzordnung.
3.2. Der VFV erhebt folgende Daten seiner Mitglieder:
- Name und Vorname
- Anschrift
- Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
- Geburtsdatum
- Kontoverbindung
- vereinsbezogene Daten
Da der Verein nur korrekte Daten verarbeiten darf, sind die Mitglieder verpflichtet, Änderungen ihrer Daten unverzüglich dem Verband mitzuteilen.
3.3. Um das Verbandsleben lebendig gestalten zu können, nutzt der VFV verbandseigene und externe Medien zum Zwecke der Außendarstellung, Berichterstattung und Information von Mitgliedern und Nichtmitgliedern. In dieser Kommunikation können personenbezogene Daten wie Name, Vorname, Wohnort, Fahrzeug (ggfs. mit Nummerntafel) oder VFV-Mitgliedsnummer enthalten sein.
3.3.1. Beispiele für diese Kommunikation sind:
- Die Auflistung von Neuzugängen und Trauerfällen im Verband in der VFV-Info,
- Berichterstattung von Messen, Veranstaltungen, Ausfahrten, Wertungsprüfungen,
- Ehrungen von langjährigen oder verdienten Mitgliedern,
- Oder vergleichbare Kommunikation im Sinne der VFV-Satzung, insbesondere zur Unterstützung der Verbandsziele des VFV.
3.3.2. Der Vorstand darf die Kommunikation an Dritte (z. B. Beauftragte, Kooperationspartner, Vertragspartner) delegieren.
3.3.3. Die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte, die nicht Erfüllungsgehilfe unmittelbarer Verbandsfunktionen sind, erfolgt derzeit an - die Druckerei Seraprint zum Versand des Mitgliedermagazins „VFV-Info“ (Name, Anschrift, Mitgliedsnummer),
- Den Online-Dienst ‚motopedia‘, um den Zugang zu dessen Dienstleistungen zu ermöglichen (Name, Mitgliedsnummer).
Diese Liste externer Partner kann bei Bedarf erweitert werden, die Mitglieder werden darüber über das Verbandsmagazin „VFV-Info“ und eine Aktualisierung der Verbandsordnung informiert.
3.3.4. Die VFV-online-Foren sind vom Betrieb des Verbands abgekoppelt, es können sowohl VFV-Mitglieder als auch Nicht-Mitglieder teilnehmen. Foren-Teilnehmer geben dort online ihre personenbezogenen Daten nach eigenem Ermessen bekannt, eine vollständig anonyme Teilnahme ist möglich. In den Foren werden technische Maßnahmen getroffen, um die Datensicherheit innerhalb der Foren zu gewährleisten. Ein Team aus Administratoren und Moderatoren steht zur Lösung von möglichen Fragen oder Problemen der User zur Verfügung.
3.4. VFV-Motorsportserien
3.4.1. Der VFV ist Veranstalter/Ausrichter der Deutschen Historischen Motorrad-Meisterschaft DHM. Alle im Zusammenhang mit der Teilnahme an DHM-Veranstaltungen erhobenen und gespeicherten Daten (DHM-Zentralregistrierung, DHM-Online-Nennsystem, Fahrzeugpass) werden ausschließlich zum Zwecke der Durchführung der DHM-Veranstaltungen und der Abwicklung des durch die Anmeldung begründeten Vertragsverhältnisses genutzt. Eine Übermittlung von Teilen dieser Daten an Dritte, z. B. an andere Vereine (Kollegialvereine) oder Verbände (Kollegialverbände), mit welchen der Verein gemeinsam den Vereinszweck verfolgt, erfolgt nur im Rahmen des Zwecks der Veranstaltungen. Eine Übermittlung von Daten an Sponsoring-Partner erfolgt nur insoweit, als das über das Bestehen einer Mitgliedschaft im VFV bzw. eine aktive Teilnahme an der DHM Auskunft gegeben wird. Darüber hinaus findet eine Datenübermittlung an Dritte nicht statt.
3.4.2. Die zur DHM genannten Regelungen zur Datenerhebung und -verwendung gelten sinngemäß auch für die vom VFV veranstaltete / ausgerichtete Rennserie VFV-GLPpro.
3.5. VFV-Mitglieder und -Beschäftigte haben selbstverständlich alle Rechte, die den Datenschutz betreffend in der DSGVO geregelt sind.
3.5.1. Zentrale Ansprechpartner zur Wahrnehmung dieser Rechte ist das VFV-Sekretariat, welches bei Fragen zu Datenschutz und zur Wahrnehmung der Rechte unterstützt.
Diese Rechte sind insbesondere, wie in der DSGVO geregelt, folgende:
- Recht auf Zugang zu Informationen ( 15 DSGVO)
- Recht auf Löschung ( 17 DSGVO)
- Recht auf Portabilität der Daten ( 20 DSGVO)
- Recht auf Information und Freigabe
- Recht auf Berichtigung falscher Daten ( 16 DSGVO)
- Recht auf Einschränkung der Datennutzung ( 18 DSGVO)
- Mitglieder beziehungsweise Beschäftigte dürfen verlangen, dass ihre Daten nur eingeschränkt genutzt werden.
- Um alle Leistungen des VFV in Anspruch zu nehmen, müssen alle Daten, die bei der Aufnahme erhoben werden, vorliegen und verwendet werden.
- Verlangen Mitglieder die Einschränkung der Datennutzung, werden dadurch nicht erbringbare Leistungen des Verbandes nicht erbracht. Dies bezieht sich sowohl auf Leistungen, die vom VFV direkt erbracht werden, aber auch auf Leistungen angeschlossener Partner.
- Einspruchsrecht
- Anspruch auf Benachrichtigung
- Bei Datenschutz-Problemen informiert der Verband die betroffenen Mitglieder / Beschäftigten binnen 72 Stunden nach Kenntnis über den Vorfall. Um dieser gesetzlichen Pflicht nachzukommen, ist es essenziell, dass alle Mitglieder und beschäftigten ihrer Pflicht nachkommen, alle gültigen Kontaktdaten vollständig der Mitgliederverwaltung mitzuteilen und ggfs. zu aktualisieren.
- Die Benachrichtigung der Mitgliedschaft und Beschäftigten im Falle eines Datenschutz-Problems erfolgt per E-Mail. Mitglieder, die keine E-Mail-Adresse beim VFV hinterlegt haben, werden im Rahmen der Möglichkeiten zeitnah per Briefpost über den Vorfall informiert.